Montag, 3. März 2014

Private Krankenversicherung (Leistungen und Tarifberatung)

Die Beratung erfolgt zu möglichen Leistungsansprüchen, der Unterstützung bei der Beantragung und weiter gehend zur Durchsetzung der Leistung.
Wenn die Zahlung des monatlichen Beitrags zur privaten Krankenversicherung zur finanziellen Last wird, hilft eine Beratung zur Wahl eines anderen Tarifs. Hier sind mit geringen Leistungseinbußen oft Beträge von mehreren Hundert Euro monatlich einzusparen.

Klinische und betriebliche Sozialberatung

In der klinischen Sozialberatung wird ein professionelles Entlassmanagement durchgeführt, um Patienten den Übergang in die Zeit nach dem Klinikaufenthalt zu erleichtern.
In der betrieblichen Sozialberatung werden Mitarbeiter beraten und bei der Klärung sozialer Probleme unterstützt. Soziale Probleme wirken sich negativ auf die Arbeitsleistung des Mitarbeiters aus. Die betriebliche Sozialberatung zeigt dem Mitarbeiter Klärungsmöglichkeiten auf und unterstützt so den Erhalt der Arbeitsleistung.

Schuldenmanagement

Die finanzielle Situation des verschuldeten Menschen wird zunächst geordnet. Darauf hin wird unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen versucht, Rückzahlungsmodalitäten mit den Gläubigern zu vereinbaren. Das professionelle Schuldenmanagement soll dazu dienen, dem verschuldeten Menschen die Rückzahlung der Verbindlichkeiten zu ermöglichen und ein Insolvenzverfahren zu vermeiden.

Widerspruch und Sozialgericht

Viele Anträge auf Sozialleistungen bringen erst nach Widerspruch oder Sozialgericht den gewünschten und zustehenden Erfolg. Bei dem bürokratischen Aufwand erhalten Sie kompetente und professionelle Unterstützung.

Sozialversicherungsrecht

Arbeitslosengeld I und II
berufsfördernde Maßnahmen
Kranken- und Pflegeversicherungsrecht
Rehabilitationsmaßnahmen/Kuren
Rentenversicherungsrecht
Schwerbehindertenrecht
Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht

Die Beratungsleistung beinhaltet die Klärung von möglichen Ansprüchen auf Sozialleistungen, die Unterstützung bei der Beantragung und ggf. Durchsetzung der Leistung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wirkungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von Christoph Heinrich in der freiberuflichen Sozialberatung. Die AGB sind auf der Internetseite http://christophheinrich.blogspot.de und bei Kooperationspartnern hinterlegt und können schriftlich angefordert werden.

Auftragserteilung und Leistung
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige, mit dem Kunden erstellte Beratungsvertrag, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgelegt werden. Aktualisierungen und Änderungen von Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und gelten als Zusatzvereinbarung. Bei mündlich oder fernmündlich erteilten Beratungsaufträgen akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Auftragserteilung.

Preise und Vergütung
Der Stundensatz für die freiberufliche Sozialberatung beträgt 60 Euro zzgl. MwSt. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt. Bei Bestandskunden können ggf. abweichende Preise gelten.
Die Höhe der tatsächlichen Vergütung wird im Einzelfall an der finanziellen Situation des zu Beratenden festgemacht. Durch diese Formulierung sind kostenfreie Beratungen möglich, sofern ein zu Beratender über keine finanziellen Mittel verfügt. Entsprechende Nachweise sind erforderlich.
Im Bereich betriebliche und klinische Sozialberatung können mit Unternehmen individuelle Paket- oder Monatspreise vereinbart werden, beispielsweise für regelmäßige Beratungstermine im Unternehmen bzw. für die längerfristige zur Verfügungstellung einer Beratungsleistung (z. B. dreimonatige Krankheitsvertretung in der klinischen Sozialberatung).

Zahlung und Fälligkeit
Der Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Preises pro Beratungsauftrag entsteht mit Rücksendung des unterschriebenen Beratungsauftrages an Christoph Heinrich. Bei längerfristigen Beratungsaufträgen (z. B. für Kliniken) wird der vereinbarte monatliche Pauschalsatz spätestens am 3. Tag des vereinbarten Teil-Zeitraumes (Woche oder Monat) fällig. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich im Beratungsvertrag festgelegt, aber dennoch auf Wunsch des Kunden erbracht wurden, werden gesondert in Rechnung gestellt. Zahlungen sind nach den in der Rechnung festgelegten Zahlungsbedingungen zu leisten. Nach Zugang der Rechnung ist der Betrag sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, sofern die Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang beglichen ist. In diesem Fall können Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes gefordert werden. Der Kunde ist nur bei rechtskräftig festgestellten Beanstandungen oder Gegenansprüchen berechtigt, eine Zahlung zurück zu halten. Werden Zahlungen nicht zu den festgelegten Terminen beglichen, kann die Beratungsleistung zurückgehalten oder ausgesetzt werden.

Leistungsfristen und Termine
Leistungsfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Die angegebenen Leistungsfristen und Termine sind unverbindlich und können insbesondere durch höhere Gewalt, unverschuldete Schwierigkeiten und Verkehrs- oder Betriebsstörungen die Leistungsfrist verschieben. Der Kunde ist zur Setzung einer angemessenen Nachfrist verpflichtet, bevor gesetzlich zustehende Rechte geltend gemacht werden können.

Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Beratungsauftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen mit Unterzeichnung des Beratungsvertrages zur Verfügung zu stellen. Nachgereichte Unterlagen und nicht übermittelte Informationen können zu Verzögerungen in der Ausführung des Auftrages führen sowie das Beratungsergebnis verfälschen.

Schweigepflicht und Datenschutz
Alle im Rahmen der Beratungstätigkeit erhaltenen Informationen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht für staatlich anerkannte Sozialarbeiter/Sozialpädagogen nach § 203 StGB und sonstigen Bundes- und Landesgesetzen. Es gelten die gesetzlichen Bedingungen zum Datenschutz.

Haftungsbeschränkung
Die Haftung ist ausgeschlossen für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt, Netzwerk- oder Serverfehler, Leitungs- oder Übertragungsstörungen, Viren oder Störungen des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Kunde verantwortlich. Die Haftung ist weiter ausgeschlossen für Schäden an Hard- und Software des Kunden, die durch die unwissentliche Übersendung von Dokumenten, infiziert von einem Viren o. ä., per E-Mail übersandt wurden. Der Kunde stimmt der Übermittlung von Daten per E-Mail zu.
Die Beratungsleistung wird nach bestem Wissen und Gewissen erbracht. Die Beratung beinhaltet die Beratung zu Fragen der Sozialgesetzgebung und dem Bürgerlichen Gesetzbuch, psychosoziale Beratungsleistungen sowie Beratung zu Leistungen von privaten Krankenversicherungen. Beratung bedeutet Information zu Leistungen, Durchsetzung von Leistungsansprüchen und die psychosoziale Reflektion von persönlichem Verhalten. Es werden Unterstützungsleistungen bei der Vorbereitung von Antragsformularen gegeben bzw. Anträge vorbereitet oder entworfen. Es besteht Haftungsausschluss für den Erfolg einer Beratungsleistung, da nicht überschaubare Faktoren den Erfolg verhindern können. Beispielsweise kann eine in der Beratung empfohlene, vom Kunden zu beantragende Sozialleistung abgelehnt werden, da dem Sozialversicherungsträger Informationen zur Verfügung stehen, welche der Kunde nach Unterzeichnung des Beratungsvertrages nicht übermittelt hat. Ebenso können Antragsformulare oder andere Dokumente vom Kunden oder einem Dritten verändert worden sein, weswegen die Haftung für Schäden und Folgeschäden ebenso ausgeschlossen wird. Kostenträger können zustehende Leistungen ablehnen, ohne die exakten Gründe zu nennen (z. B. Ablehnung von Anträgen, um Sparvorgaben umzusetzen). Der Berater stellt nur eine Beratungsleistung zur Verfügung, kann jedoch keine Leistungen eines Kostenträgers gewähren. Beratungsanfragen können abgelehnt werden, sofern persönliche Gründe des Beraters einer Beratung entgegen stehen. Ebenso können Beratungsanfragen bei strafrechtlichen oder sonstigen relevanten Gründen abgelehnt werden. Die Haftung bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung beschränkt sich auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten.

Mängel
Der Auftrag gilt als endgültig abgewickelt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abwicklung des Auftrag objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet. Sollte der Kunde eine Beratungsleistung komplett in Frage stellen, müssen diese Mängel durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses und fachlich fundiertes Gegengutachten belegt werden. Bei auftretenden Mängeln muss die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. 
 
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle Geschäftsbeziehungen ist deutsches Recht anzuwenden, Erfüllungsort ist Freudenstadt. Gerichtsstand die für den Erfüllungsort zuständigen Gerichte.

Kooperationspartner
Ein wichtiges Element der Arbeit ist die Netzwerkarbeit mit Kooperationspartnern. Kooperationspartner sind beispielsweise Kliniken, Firmen, Institutionen, niedergelassene Ärzte, niedergelassene Physiotherapeuten u. a. Mit Kooperationspartnern wird eine mündliche Kooperationsvereinbarung geschlossen. Diese berechtigt wechselseitig zur Information über die Kooperationsbeziehung von Dritten, einschließlich der Aufführung auf Internetseiten sowie zur Nennung als Referenz. Mit der von beiden Seiten jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist, möglichen Beendigung der Kooperation sind alle Ansprüche erloschen.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.


Freudenstadt, 03.03.2014 
Christoph Heinrich